Ansprechpartner
Geschäftsführer
Dr. Lukas Meier
Die R. Geigy-Stiftung (RGS) fördert als unabhängige, gemeinnützige Stiftung das Schweizerische Tropen- und Public Health Institut (Swiss TPH). Sie unterstützt insbesondere:
- Forschungs- und Lehrprojekte des Swiss TPH
- Publikationen von Mitarbeitern und Doktoranden des Swiss TPH
- Beschaffung von Instrumenten, Apparaten und Büchern für das Swiss TPH
Die Förderung des Swiss TPH kann über drei Hauptachsen zugeordnet werden:
- Feldforschung
- Innovative Projekte
- Förderpreise und Jubiläen
Sie vergibt Mittel an das Swiss TPH, welche ihr von Unternehmen, Stiftungen und Privatpersonen – nachstehend als Förderer genannt - als gemeinnützige Zuwendungen in Form von Schenkungen und Legaten anvertraut werden.
Die Vergabe von Mitteln an das Swiss TPH ermöglicht die Stärkung von Forschung und Lehre. Damit kann die Umsetzung der Swiss TPH Strategie entscheidend beschleunigt werden. Zusprachen von Mitteln geben Impulse für den fokussierten Ausbau der Forschung und Lehre, fördern Talente und erlauben den Start von neuen Projekten.
Zuwendungen von Förderern entsprechen dem Stiftungszweck der RGS. Die RGS entscheidet frei über die Annahme von Zuwendungen. Zuwendungen können in Form von schriftlichen Vereinbarungen festgehalten werden.
Die Freiheit von Lehre, Forschung und Publikationen bei geförderten Personen und Projekten des Swiss TPH ist jederzeit gewährleistet. Die RGS kann den Förderern kein Anrecht auf Eigentum, Veröffentlichung oder Verwertung von Forschungsresultaten zugestehen.
Die Herkunft von Zuwendungen ist der RGS bekannt und der Förderer ist vertrauenswürdig. Wird eine Zuwendung über eine vermittelnde Person oder Organisation erbracht, so werden auch diese auf ihre Vertrauenswürdigkeit geprüft.
Zweck und Inhalt der Zuwendungen können auf der Webseite der RGS publiziert werden. Jährlich gibt der Jahresbericht Auskunft über die finanzielle Situation, die Zuwendungen und die Vergabungen. Der Wunsch von Förderern, öffentlich nicht erwähnt zu werden, wird respektiert. Anvertraute Daten und Informationen werden ohne Einverständnis der Betroffenen nicht an Dritte weitergegeben.
Der Stiftungsrat und die Geschäftsführung verstehen sich als Treuhänder des formulierten Fördererwillens. Förderer werden sofern gewünscht über den Fortgang und die Wirkung der von ihnen unterstützten Projekte informiert.
Diese Richtlinien treten mit Genehmigung durch den Stiftungsrat der RGS am 10. Dezember 2014 in Kraft.
Für den Stiftungsrat:
Prof. Dr. Marcel Tanner, Präsident des Stiftungsrates
Jean-Marc Joerin, Vize-Präsident des Stiftungsrates